Ein offizielles Mandat

Ein offizielles Mandat

In der Schweiz

Missing Children Switzerland ist eine nicht gewinnorientierte gemeinnützige Stiftung.
Im Jahr 2017 hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) der Stiftung Missing Children Switzerland, gestützt auf Art. 4, Abs. 1, Art. 25 und Art. 31B der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich vom 6. Oktober 1997 (AEFV; SR 784.104), die schweizweite Verantwortung für die Hotline 116 000 übertragen.
Zuvor wurde die Hotline von der Polizei betreut.


Die Rechtsgrundlage der 116 000 Hotline

Die Zuständigkeit für die Hotline 116 000 von Missing Children Switzerland ist im Entscheid des Electronic Communications Committee (ECC*) von der CEPT** gesetzlich festgelegt. Dieser Entscheid regelt die Verwaltung der Notrufnummer 116 000 in sämtlichen EFTA***- Staaten und damit auch in der Schweiz (Entscheid ECC/DEC/(07)03 vom 5. Juli 2007, überarbeitet am 26. Februar 2008 sowie am 16. Juni 2010).

* Electronic Communications Committee – Ausschuss für Elektronische Kommunikation 
** European Conference of Postal and Telecommunications Administrations – Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation
*** Europäische Freihandelsassoziation


Die Aufgaben der Hotline 116 000

  • Entgegennahme von Anrufen in mehreren Sprachen, sieben Tage die Woche rund um die Uhr
  • Unterstützung von Jugendlichen und ihren Rechtsvertretern
  • Sicherstellung, dass die Vermisstenfälle bei der zuständigen Polizeibehörde anhängig ist
  • Unterstützung der zuständigen Polizeibehörde im Rahmen unserer Möglichkeiten