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Kinderrechte in der Schweiz: Beunruhigende Gesetzeslücken

Kinderrechte in der Schweiz: Beunruhigende Gesetzeslücken

Wir haben bei dem Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention 2020 mitgewirkt.

Alle fünf Jahre überprüfen die Schweizer NGOs und der Bund die von der Schweiz getroffenen Massnahmen zur angemessenen Umsetzung der Kinderrechtskonvention, die 1997 von der Schweiz ratifiziert wurde.

Im Juni letzten Jahres wurden unsere Beobachtungen hinsichtlich der Lücken bei vermissten Minderjährigen vom Netzwerk Kinderrechte Schweiz in den Bericht «LOIPR» aufgenommen, der an den Bund geht.

In der Schweiz liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine nationalen Statistiken über vermisste Kinder vor. Es ist unmöglich, die Zahlen vermisster Kinder auf zuverlässige Weise anzugeben, egal, ob es sich um Jugendliche handelt, die von Zuhause oder aus einer Einrichtung weggelaufen sind, um Minderjährige, die von einem Elternteil ins Ausland gebracht wurden, oder um minderjährige Asylsuchende, die verschwunden sind.

Unsere Frage lautet nun: Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Erhebung von Daten zur Gesamtzahl vermisster Kinder zu verbessern? Der Bund und die Kantone haben bis zum 15. Oktober 2020 Zeit, um in Form eines Staatsberichts dazu Stellung zu nehmen.

Wir möchten daran erinnern, dass der UN-Kinderrechtsausschuss bereits im Jahr 2014 ähnliche Beobachtungen geäussert und der Schweiz empfohlen hat, die statistische Datenerhebung über Minderjährige in prekären Situationen zu verbessern. Die Situation hat sich aber seit damals kein bisschen verändert.

Hier geht's zum vollständigen Bericht